Landtagsausschuss stellt Weichen: Südtirol plant eigene Regelung für assistierten Suizid

Landtagsausschuss stellt Weichen: Südtirol plant eigene Regelung für assistierten Suizid

In der Landespolitik tut sich Entscheidendes: Der IV. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages hat am Mittwoch grünes Licht für eine gesetzliche Grundlage zum assistierten Suizid gegeben. Weil eine staatliche Regelung aus Rom nach wie vor auf sich warten lässt, nimmt Südtirol das Heft nun selbst in die Hand. Doch das war nicht das einzige wichtige Thema auf der Tagesordnung.

Am heutigen Mittwoch (3. Juni 2026) rauchten im IV. Gesetzgebungsausschuss unter dem Vorsitz von Waltraud Deeg die Köpfe. Auf der Agenda standen wegweisende Entscheidungen, die von der Barrierefreiheit über den sozialen Wohnbau bis hin zu einer ethisch hochsensiblen Rechtsfrage reichen.

Assistierter Suizid: Südtirol schafft eigene Rechtsgrundlage

Das politisch am heißesten diskutierte Thema war der Landesgesetzentwurf Nr. 71/26 (der sogenannte „Omnibus-Gesetzentwurf“). Der Ausschuss stimmte den Artikeln 25 bis 31 zu, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Besonders im Fokus: Mehrere Änderungsanträge von Gesundheitslandesrat Hubert Messner zum Thema assistierter Suizid.

Da es in Italien bisher kein nationales Rahmengesetz gibt, herrscht in der Praxis oft eine rechtliche Grauzone. Südtirol nutzt nun den Spielraum, den ein Urteil des Verfassungsgerichts (Nr. 242/2019) bietet. „Mit diesen Anträgen soll in Südtirol die gesetzliche Grundlage für den assistierten Suizid geschaffen werden“, erklärte die Ausschussvorsitzende Waltraud Deeg.

Was genau wird geregelt?

  • Ständige multidisziplinäre Kommission: Einrichtung eines Expertengremiums zur Prüfung der Anträge.
  • Klare Kriterien: Genaue Regelung der Zugangsmodalitäten und die strikte Überprüfung der medizinischen und psychologischen Voraussetzungen.
  • Unentgeltlichkeit: Die Leistung soll für die betroffenen Patientinnen und Patienten kostenlos sein.

Südtirol ist damit nicht allein: Regionen wie die Toskana haben bereits ähnliche Vorreiter-Regelungen auf lokaler Ebene umgesetzt, um Betroffenen und Medizinern Rechtssicherheit zu geben.

Neuerungen beim sozialen Wohnbau verabschiedet

Zuvor gab es im Ausschuss eine einstimmige Entscheidung zum Thema Wohnen. Die Mitglieder stimmten einer Änderung der ersten Durchführungsverordnung zum Landesgesetz für „Öffentlichen und sozialen Wohnbau“ (vorgelegt von Landesrätin Ulli Mair) zu.

Dabei geht es konkret um die Rangordnungen für die Zuweisung von Wohnungen. Betroffen sind sowohl Mietwohnungen des Instituts für den sozialen Wohnbau (WOBI) zum sozialen Mietzins als auch Wohnungen, die zum bezahlbaren Mietzins vergeben werden. Die Änderung soll für mehr Klarheit und Gerechtigkeit bei der Vergabe sorgen.

Fokus auf Barrierefreiheit und Mobilität

Zu Beginn der Sitzung setzte der Ausschuss zudem ein wichtiges Zeichen für Menschen mit Behinderungen. Angeregt durch eine vorherige Anhörung der Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer beschloss das Gremium, eine große Anhörung zum Thema „Mobilität und Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen“ durchzuführen. Die genauen Details und der Ablauf dieser Anhörung werden in der kommenden Sitzung des Ausschusses definiert.

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