Autonomiereform im Amtsblatt veröffentlicht: Mehr Macht für Südtirol

Autonomiereform im Amtsblatt veröffentlicht: Mehr Macht für Südtirol

(Foto: LPA/Ivo Corrà)

Großer Meilenstein für das Land Südtirol: Die lang ersehnte Reform des Sonderstatuts hat die letzte formelle Hürde genommen. Nach der Veröffentlichung im römischen Amtsblatt treten die neuen Kompetenzen in wenigen Tagen offiziell in Kraft. Für das Land bedeutet das spürbar mehr Handlungsspielraum – und ein dickes Sicherheitsnetz für die Zukunft.

Das Verfassungsgesetz zur „Änderung am Sonderstatut für Trentino-Südtirol“ ist offiziell im Amtsblatt der Italienischen Republik (Nr. 130 vom 8. Juni 2026) abgedruckt worden. Nach der Unterschrift von Staatspräsident Sergio Mattarella ist dies der finale bürokratische Schritt. Das Gesetz tritt genau 15 Tage nach der Veröffentlichung – also am 23. Juni 2026 – in Kraft.

Was ändert sich konkret?

Mit der Reform holt sich Südtirol Zuständigkeiten zurück, die in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts in Rom bröckelig geworden waren.

Die wichtigsten Kernpunkte der Reform im Überblick:

  • Wiederherstellung exklusiver Kompetenzen: Die ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnisse des Landes werden nicht nur repariert, sondern auch um neue Bereiche erweitert.
  • Fallenlassen alter Schranken: Die bisherige Bremse der „grundlegenden Bestimmungen wirtschaftlich-sozialer Reformen“, mit der Rom oft Landesgesetze blockieren konnte, wird aufgehoben. Das bringt massiven bürokratischen Handlungsspielraum.
  • Durchführungsbestimmungen als Brücke: Sie fungieren künftig als klares Bindeglied zwischen staatlicher und lokaler Gesetzgebung.
  • Echtes Vetorecht für Südtirol: Wenn das Sonderstatut in Zukunft geändert werden soll, reicht eine bloße Stellungnahme aus Bozen nicht mehr aus. Es braucht das echte Einvernehmen (die Zustimmung) des Südtiroler Landtages. Das Autonomieniveau ist damit langfristig abgesichert.

Die nächsten Schritte: Fokus auf Handel und Personal

In der Landesregierung in Bozen liegt das Gesetz nicht in der Schublade – die Arbeit an der konkreten Umsetzung läuft bereits. Da der Fluss an neuen Durchführungsbestimmungen durch den Ministerrat in Rom seit längerer Zeit ins Stocken geraten war, will das Land hier sofort den Hebel ansetzen.

Ganz oben auf der Prioritätenliste stehen dabei zwei emotionale und wirtschaftlich wichtige Themen, die nun rasch vorangetrieben werden sollen:

Personal: Mehr Eigenständigkeit und Flexibilität bei der Regelung des öffentlichen Personals im Land.

Handel: Eigenständige und lokal angepasste Regelung der Öffnungszeiten von Handelsbetrieben (z. B. Sonn- und Feiertagsöffnung).

Ab dem 23. Juni hat das Land das rechtliche Werkzeug in der Hand, um diese Südtiroler Lösungen endlich in konkrete Politik umzumünzen.

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